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FN P4 Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
FN P4 Kurzbeschreibung
Der erleichterte Familiennachzug zum erwachsenen Flüchtling mit subsidiärem Schutz war bis einschließlich 16.03.2018 ausgesetzt. Der Bundestag verlängerte die Aussetzung bis 31.Juli 2018 und beschloss, dass nur noch 1000 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten pro Monat nach Deutschland kommen dürfen. Dazu gibt es Kriterien, anhand deren die Auswahl getroffen werden soll. Zudem dürfen einige subsidiär Schutzberechtigte weiter über den erleichterten Familiennachzug Angehörige holen, andere müssen dazu das reguläre Verfahren nutzen (Nachweis Einkommen, Wohnraum, Deutschkenntnisse A1 der erwachsenen Angehörigen). Leider ist das genaue Verfahren für diese Gruppe noch nicht endgültig geregelt. Es ist auch möglich, dass sie über den Härtefallnachzug nach §22 AufenthG Familiennachzug beantragen müssen.
Sollte das reguläre Verfahren greifen gibt es daneben die Möglichkeit den Familiennachzug aus humanitären Gründen nach §22 AufenthG (Härtefallregelung) zu betreiben. Der spielte bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD eine gewichtige Rolle.
Bei Nachzug der Eltern zum minderjährigen Flüchtling gelten andere Bedingungen.
TIP Unbedingt lesen
fn-zusubsidiaerschutzberechtigten24.02.2018-haubner Empfehlungen zum Vorgehen der Kanzlei Haubner. BITTE BEACHTEN: Das Schreiben ist vom 24.02.18. Viele dort genannte Fristen sind mittlerweile anders geregelt. Im Zweifelsfall gelten die Angaben der Prozeßbeschreibung.
Prozeßschritte
Beschreibung | Zuständigkeit | Unterlagen |
---|---|---|
1 Aufstockung auf Flüchtlingseigenschaft prüfen | ||
a. wenn F noch in der Klagefrist, dann Klage prüfen | F, Asb | |
b. wenn Klagefrist vorüber, Asylfolgeantrag prüfen | F, Asb | |
c. andere Möglichkeiten | familie.asyl.net hier Sonderfall aufklappen | |
c. ist subsidiärer Schutz endgültig, dann weiter mit 2 | ||
2 Rechtsanspruch erleichterter Familiennachzug-alle dürfen einreisen | ||
a. F hat vor dem 17.03.2016 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten | F | |
b. F stellt bis 31.07.2018 den Antrag auf FN (fristwahrende Anzeige) . | F | |
c. F hat Rechtsanspruch auf erleichterten Familiennachzug und fällt nicht unter die 1000-pro-Monat-Regel. Wird der Antrag bewilligt, dürfen die Angehörigen einreisen. | ||
3 Reguläres Familiennachzugsverfahren-Auswahl der Einreiseberechtigten | ||
a. F hat nach dem 17.03.2016 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten | F | |
b. F stellt nach dem 31.07.2018 den Antrag auf FN (fristwahrende Anzeige) . | F | |
c. F hat keinen Rechtsanspruch auf erleichterten Familiennachzug. Die Angehörigen fallen unter die 1000-pro-Monat-Regel und müssen ausgewählt werden | ||
d. wahrscheinlich: Verfahren regulärer FN ist wie beim erleichterten FN . F muß aber genügend Einkommen und Wohnraum für sich und Fam nachweisen. Die erwachsenen nachziehenden Angehörigen müssen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen. Oder FN aus humanitären Gründen nach §22 AufenthG (Härtefallregelung) TIP: Zur Verfahrensabkürzung jetzt schon Zustimmung der Ausländerbehörde einholen. | F, Asb | FN P1 Erleichterter Familiennachzug fn-2017-06-arbeitshilfe_22_aufenthg fn-2017-06-beispielantrag-zu-22_aufenthg-20170612 familie.asyl.net auf „Aufnahme aus humanitären…“ klicken |
4 Auswahlverfahren 1000-pro-Monat-Regel | ||
a. Auswahlkriterium: Dauer der Trennung von den Angehörigen | F | |
b. Auswahlkriterium: gibt es minderjährige Angehörige | F | |
c. Auswahlkriterium: besondere Umstände, z.B. Krankheiten, schlechte Lebensverhältnisse (Flüchtlingslager, Slum …) werden von der Deutschen Botschaft vor Ort geprüft und nach BRD gemeldet | ||
d. Bundesverwaltungsamt prüft die Auswahlkriterien, trifft die Auswahl und erteilt dann der Deutschen Botschaft die Zustimmung zur Erteilung der Visa | ||
e. Deutsche Botschaft entscheidet über Visa-Antrag | ||
5 Härtefallnachzug §22 AufenthG | ||
a. neben den beschriebenen FN-Möglichkeiten kann auch FN aus humanitären Gründen beantragt werden. Dazu muß ein Härtefall vorliegen. Es gibt dazu eine sehr gute Broschüre und Internetseite | F, Asb | fn-2017-06-arbeitshilfe_22_aufenthg fn-2017-06-beispielantrag-zu-22_aufenthg-20170612 familie.asyl.net auf „Aufnahme aus humanitären…“ klicken |
Dokumente
- 2.1.1_dok_subs-schutz-faq allgemeine Info zu subsidiärem Schutz
- fn-2017-06-arbeitshilfe_22_aufenthg Broschüre mit Anleitung von den Kolleginnen vom Informationsverbund Asyl-Migration zum Familiennachzug als Härtefall. Sie argumentieren unter anderem damit, dass für subsidiär Schutzberechtigte diese Form des Familiennachzuges aus rechtlicher Sicht generell und nicht nur in Ausnahmefällen möglich sein müsste.
- fn-zusubsidiaerschutzberechtigten24.02.2018-haubner Empfehlungen zum Vorgehen der Kanzlei Haubner. Fristen sind veraltet. Bitte Prozeßbeschreibung beachten.
Erstellung : Thomas Krahe - 20.06.2016
Letzte Änderung : 01.06.2018
Freigabe :
Version : 0.01