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Afghanistan - Kabul

Nationen: AFG
Stand: 02.03.18
Wartezeit: Termin mindestens 9-10 Monate, Bearbeitung 4-6 Monate

Postanschrift

auf der Internetseite nicht ersichtlich

Visastelle:
auf der Internetseite nicht ersichtlich

aktuelle Informationen der Visastelle Kabul

News und spezifische Details zum Ablauf

Die Visastelle und die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul bleiben aufgrund des Bombenanschlags vom 31. Mai 2017 für unbestimmte Zeit geschlossen.

Neuanträge zur Familienzusammenführung können an den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden.
Antragsteller werden entsprechend Ihrer Eintragung auf der Warteliste für Terminbuchungen über die Vertretung in Kabul kontaktiert. Wir bitten um Verständnis, dass die Terminvergabe aufgrund der großen Anzahl an Terminanfragen ca. 9 bis 10 Monate in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachten Sie, dass die reguläre Bearbeitungszeit für Visa zur Familienzusammenführung nach dem Termin mind. 4-6 Monate beträgt. Es wird daher gebeten, von frühen Sachstandsanfragen abzusehen.
WICHTIG: Die Eintragung in der Warteliste kann ausschließlich über den folgenden Link erfolgen. Terminbuchungen direkt bei der Botschaft Islamabad oder der Botschaft Neu Delhi werden automatisch storniert.
Die Terminbuchung bzw. Registrierung in der Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. kann hier erfolgen: Terminbuchtung Warteliste Kabul

Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können hier erfolgen:fristwahrende Anzeige

Bereits gestellte Visumanträge

Bereits an der Botschaft Kabul gestellte nationale Visumanträge (Familienzusammenführung) sollen in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin weiterbearbeitet werden. Wegen zahlreicher organisatorischer Maßnahmen, die noch umgesetzt werden müssen, bittet das Auswärtige Amt die Betroffenen um Geduld.

Es wird dringend geraten, keine Neuanträge zur Familienzusammenführung an anderen Auslandsvertretungen zu stellen, wenn bereits ein Antrag an der Botschaft Kabul gestellt wurde. Das würde die Bearbeitung verzögern.

Die Rückgabe von Reisepässen bei vor dem 31. Mai 2017 in Kabul gestellten Visumanträgen wie auch die Rückgabe von sonstigen Originalurkunden wird vorbereitet, stellt das Auswärtige Amt angesichts der Sicherheitslage vor erhebliche logistische Herausforderungen. Die Betroffenen werden auch diesbezüglich um Geduld gebeten, sie werden benachrichtigt, sobald eine Rückgabe der Unterlagen möglich ist. In dringenden Fällen wird die Beschaffung von geeigneten Ersatz-/Reisedokumenten Ihrer Heimatstaaten empfohlen.

Dokumente

Stand Januar 2018:

Bitte beachten Sie, dass die Namen im Pass, der Taskira und der Übersetzung der Taskira identisch sein müssen, damit eine Antragsannahme erfolgen kann. In den neuen afghanischen Pässen (Passnummern beginnen mit O0) genutzte Nachnamen müssen auch in der Taskira und der offiziellen Übersetzung mit aufgeführt sein. Ist dies noch nicht der Fall, so muss der Nachname vor Antragstellung in der Taskira entsprechend ergänzt werden.

Merkblätter für Familiennachzug, die nicht nach dem erleichterten Verfahren ablaufen:

Terminvergabe

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Bitte oben im grauen Kasten nachlesen.
Soweit uns bekannt, gelten die Merkblätter für den Familiennachzug auf der Seite in Kabul auch bei Beantragung eines Visums in Neu-Delhi bzw. Islamabad. Sie finden die aktuellen Merkblatt oben unter „Dokumente“.

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Erstellung : Thomas Krahe - 25.07.2017         Letzte Änderung : Julia Schwarz 21.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.02      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 02.03.2018 12:59
  • von Thomas Krahe