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Afghanistan - Kabul

Nationen: AFG
Stand: 25.07.17
Wartezeit: unbestimmt

Postanschrift

auf der Internetseite nicht ersichtlich

Visastelle:
auf der Internetseite nicht ersichtlich

Visastelle Kabul

News und spezifische Details zum Ablauf

Die Visastelle und die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul bleiben aufgrund des Bombenanschlags vom 31. Mai 2017 für unbestimmte Zeit geschlossen.

1. Neue Visumanträge
Das Auswärtige Amt trifft derzeit die erforderlichen Maßnahmen, damit Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. an den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden können. Informationen hierzu werden so bald wie möglich auf dieser Webseite bekannt gegeben. Das Auswärtige Amt trifft derzeit die erforderlichen Maßnahmen, damit Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. an den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden können. Informationen hierzu werden so bald wie möglich auf dieser Webseite bekannt gegeben. Die Registrierung in der Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. ist schon jetzt möglich. Wenn Sie sich vor Schließung der Konsularabteilung in Kabul bereits auf der Terminliste registriert hatten, bzw. schon einen gebuchten Termin hatten, geben Sie bei der Neuregistreirung bitte die entsprechende alte Termin-Referenz-ID an. Ihre Anfrage wird dann bevorzugt bearbeitet werden: Terminbuchtung Onlineportal
Bitte bedenken Sie, dass afghanische Staatsangehörige ein Visum zur Einreise in Indien, Pakistan, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Tadschikistan benötigen. Ein solches Visum zur Beantragung eines deutschen Visums in einem Drittstaat kann bei den Auslandsvertretungen der genannten Staaten beantragt werden. Nach Informationen des Auswärtigen Amts ist die Einreise in die Türkei für afghanische Staatsangehörige gegenwärtig sowohl mit einem gültigen türkischen als auch US-amerikanischen Visum möglich. Anträge für ein Schengen-Visum an den nunmehr für afghanische Staatsangehörige zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in New Delhi, Istanbul, Dubai (später auch Islamabad und Duschanbe) können nur angenommen werden, wenn sich der Antragsteller legal in diesen Ländern aufhält.

Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können über die Webseite: https://fap.diplo.de/ erfolgen.

2. Bereits gestellte Visumanträge

Bereits an der Botschaft Kabul gestellte nationale Visumanträge (Familienzusammenführung) sollen in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin weiterbearbeitet werden. Wegen zahlreicher organisatorischer Maßnahmen, die noch umgesetzt werden müssen, bittet das Auswärtige Amt die Betroffenen um Geduld.

Es wird dringend geraten, keine Neuanträge zur Familienzusammenführung an anderen Auslandsvertretungen zu stellen, wenn bereits ein Antrag an der Botschaft Kabul gestellt wurde. Das würde die Bearbeitung verzögern.

Die Rückgabe von Reisepässen bei vor dem 31. Mai 2017 in Kabul gestellten Visumanträgen wie auch die Rückgabe von sonstigen Originalurkunden wird vorbereitet, stellt das Auswärtige Amt angesichts der Sicherheitslage vor erhebliche logistische Herausforderungen. Die Betroffenen werden auch diesbezüglich um Geduld gebeten, sie werden benachrichtigt, sobald eine Rückgabe der Unterlagen möglich ist. In dringenden Fällen wird die Beschaffung von geeigneten Ersatz-/Reisedokumenten Ihrer Heimatstaaten empfohlen.

3. Überprüfung afghanischer Urkunden

Die Ausstellung von Bescheinigungen sowie die Vornahme von Beglaubigungen und Beurkundungen sind an anderen Botschaften und Generalkonsulaten der Region möglich. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld direkt mit der gewünschten Vertretung in Verbindung.

Die Überprüfung afghanischer öffentlicher Urkunden ist bis aus Weiteres nicht möglich. Die Einschätzung zur Echtheit der Urkunden ist daher durch die befassten Stellen in eigener Zuständigkeit im Rahmen des Ermessens zu treffen.

Dokumente

Terminvergabe

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Bitte oben im grauen Kasten nachlesen. Soweit uns bekannt, gelten die Merkblätter für den Ehegattennachzug auch bei Beantragung eines Visums in Neu-Delhi bzw. Islamabad. Sie finden das aktuelle Merkblatt oben unter „Dokumente“.

allgemeine Unterlagen:

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa je Antragsteller
  • zwei Mal die unterschriebene Sicherheitserklärung
  • Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm).
  • Ein gültiger Reisepasssowie sowie zwei Kopien der Identitätsseiten

o (Hinweis: die Vorlage eines Nationalpasses beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen/Monate, sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs sowie zwei Kopien der Identitätsseiten) fn_aeth-emergency-travel-document

  • Nur ERI: eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (POR) beim UNHCR ODER Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten jeweils im Original mit zwei Kopien. BITTE BEACHTEN : Damit nach der Visumerteilung eine Ausreise aus Äthiopien möglich ist, müssen sich die Antragsteller legal in Äthiopien aufhalten. Nur so ist nach Abschluss des Visumverfahrens eine unverzügliche Ausreise möglich.
  • Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nur ERI: Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
  • Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie
  • BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie
  • Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht, zweifach
  • Nur SOM: zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Ausnahme von der Passpflicht
  • Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)

Ehegattennachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien;
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri

Kindernachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri
  • Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien, …)

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri

Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.

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Erstellung : Thomas Krahe - 25.07.2017         Letzte Änderung : Julia Schwarz 21.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.02      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 25.07.2017 14:11
  • von Thomas Krahe