Bild: Caritas Logo







Iran - Teheran

Nationen: AFG, IRN, NICHT: SYR, IRK Stand: 26.06.17

Postanschrift

Embassy of the Federal Republic of Germany,
Kh. Ferdowsi 324, P.O. Box 11365 - 179, Teheran, Iran
Visastelle: Tel : +98-21-3999-1499, Fax : +98 (21) 3999 1860,
Tel: +98 (21) 3999-1213 (24 Stunden, automatische Ansage der erforderlichen Antragsunterlagen - nur auf Farsi)
E-Mail : visa-info@tehe.diplo.de
http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/08__visa/NEU__NationaleVisa__S.html

News

Aktuelles:
Hinweis für irakische und syrische Staatsangehörige:
Die deutsche Botschaft in Teheran ist nicht für die Bearbeitung von Visaanträgen von Antragstellern aus dem Irak und aus Syrien zuständig.
Es werden nur noch Anträge von Personen bearbeitet, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben. Von einem gewöhnlichen Aufenthalt kann man insbesondere dann ausgehen, wenn die Antragsteller sich seit sechs Monaten am betreffenden Ort aufhalten.

Dokumente

Terminvergabe

1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und
2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.
Termine, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Terminmail bestätigt wurden, werden automatisch gelöscht! Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können und deshalb stornieren, dann müssen Sie sich erneut registrieren!

https://service.diplo.de/appointment/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=tehe

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Bei Antragstellung werden von Antragstellern ab 14 Jahren Fingerabdrücke abgenommen.
Regel-Bearbeitungszeit sechs bis neun Wochen (lt Dt Botschaft)

Familiennachzug allgemeine Unterlagen:

Nur AFG:

1. in deutscher oder englischer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers UND
2. in einfacher Kopie der Übersetzung (inklusive Rückseiten und Legalisationsstempel)
mit und sortieren Sie diese getrennt wie folgt:

Halten Sie zusätzlich sämtliche Originaldokumente bereit!

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Nur IRN

1. in deutscher oder englischer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit Legalisation (siehe Rechts- und Konsularangelegenheiten > Legalisationen und Beglaubigungen > Merkblatt zu Legalisationen) UND
2. in einfacher Kopie der Übersetzung (inklusive Rückseiten und Legalisationsstempel)
mit und sortieren Sie diese getrennt wie folgt:

Mitreisende Kinder:

Halten Sie zusätzlich sämtliche Originaldokumente bereit!

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Download der Seite als PDF


Erstellung : Thomas Krahe - 06.09.2016         Letzte Änderung : 25.06.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo