caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-iran-und-indien

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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-iran-und-indien [02.07.2017 15:04] – [Dokumente] Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-iran-und-indien [24.07.2017 11:59] (aktuell) – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
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-  * Antragsformular für Daueraufenthalt/Langzeitvisa (auf unserer Internetseite abrufbar) leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben +  * Antragsformular für Daueraufenthalt/Langzeitvisa ({{:caritas-hb-5:docs:fn_irn-antrag-visum.pdf|fn_irn-antrag-visum}}) leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben 
   * Passbild in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, biometriefähig     * Passbild in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, biometriefähig  
   * gültiger Reisepass  ohne Übersetzung mit Unterschrift sowie zwei Kopien der Seiten 2 und 3     * gültiger Reisepass  ohne Übersetzung mit Unterschrift sowie zwei Kopien der Seiten 2 und 3  
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   * Meldebescheinigung Ihres Ehepartners/ Elternteils in Deutschland (Nicht älter als drei Monate, Original nicht erforderlich)   * Meldebescheinigung Ihres Ehepartners/ Elternteils in Deutschland (Nicht älter als drei Monate, Original nicht erforderlich)
   * Heiratsurkunde im Original (Nikah Nameh)    * Heiratsurkunde im Original (Nikah Nameh) 
-  * AFG: Ikrar Nameh: Das Dokument bestätigt die Eintragung der afghanischen Eheschließung in die zentralen Register. Zuständig für die Ausstellung sind der Oberste Gerichtshof in Kabul sowie dessen Außenstellen in den Provinzen. (Eine in Iran ausgestellte afghanische Heiratsurkunde reicht nicht aus!)  +  * Ikrar Nameh: Das Dokument bestätigt die Eintragung der afghanischen Eheschließung in die zentralen Register. Zuständig für die Ausstellung sind der Oberste Gerichtshof in Kabul sowie dessen Außenstellen in den Provinzen. (Eine in Iran ausgestellte afghanische Heiratsurkunde reicht nicht aus!)  
-  * AFG: Tazkiras beider Ehepartner: Sofern  Sie  im  Ausland  geboren  sind,  erhalten  Sie  die  Tazkira  am  afghanischen  Geburtsort  Ihres Vaters.  Die  von  afghanischen  Auslandsvertretungen  ausgestellten  Geburtsbescheinigungen  werden nicht anerkannt! +  * Tazkiras beider Ehepartner: Sofern  Sie  im  Ausland  geboren  sind,  erhalten  Sie  die  Tazkira  am  afghanischen  Geburtsort  Ihres Vaters.  Die  von  afghanischen  Auslandsvertretungen  ausgestellten  Geburtsbescheinigungen  werden nicht anerkannt! 
-  * AFG: Bei Vorehen: Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners   +  * Bei Vorehen: Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners   
   * Nachweis über eine in Deutschland für 90 Tage gültige Reisekrankenversicherung  sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht. Vorzulegen erst bei Abholung des Visums!    * Nachweis über eine in Deutschland für 90 Tage gültige Reisekrankenversicherung  sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht. Vorzulegen erst bei Abholung des Visums! 
   * Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) zahlbar in der Landeswährung \\ \\   * Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) zahlbar in der Landeswährung \\ \\
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-  * Antragsformular für Daueraufenthalt/Langzeitvisa (auf unserer Internetseite abrufbar) leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben +  * Antragsformular für Daueraufenthalt/Langzeitvisa ({{:caritas-hb-5:docs:fn_irn-antrag-visum.pdf|fn_irn-antrag-visum}}) leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben 
   * Passbild in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, biometriefähig     * Passbild in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, biometriefähig  
   * gültiger Reisepass  ohne Übersetzung mit Unterschrift sowie zwei Kopien der Seiten 2 und 3     * gültiger Reisepass  ohne Übersetzung mit Unterschrift sowie zwei Kopien der Seiten 2 und 3  
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- +[[caritas-hb-0:start|{{:caritas-hb-0:pics:startseite.png?nolink|}}]] 
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  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-iran-und-indien.1499007875.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 02.07.2017 15:04
  • von Thomas Krahe