caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-jordanien

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Jordanien - Amman

Nationen: IRK, SYR, JEM
Stand: 23.03.18, Wartezeit: lang

Postanschrift

Adresse:
Deutsche Botschaft
Benghasi Street 25
Jabal Amman

Postanschrift:
Deutsche Botschaft
P.O.Box 183
Amman 11118, Jordanien

Visastelle:
Fax: 00962 65901235 E-Mail :info@amman.diplo.de
webside der Deutschen Botschaft in Amman Achtung: Ganz anderer Aufbau wie andere Deutsche Botschaften!!

News

Aktuelles: März 2018: IOM-Büro (FAP) in Amman eröffnet.
…„seit Ende letzten Monats ist unser FAP-Büro in Amman, Jordanien offen. Dort unterstützen wir ebenfalls syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland. Sie erreichen uns unter: info.fap.jd@iom.int (Arabisch, Deutsch, Englisch).
Alternativ können Sie auch jederzeit ohne Termin vorbeikommen. Die Adresse ist:
Abdulla bin Jubair Street, Building No.7,
Tla’ Al Ali , Amman
https://goo.gl/maps/GRx2GrwCBLm

Dokumente

Terminvergabe

  • Online-Terminvergabesystem Onlineportal Terminvergabe wenn die Kategorien nicht sichtbar sind, klicken Sie auf die zweite Zeile mit dem Link „weiter“.

Information der Botschaft:
… Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten wir Sie sich zunächst für die Beantragung eines Termins zu registrieren. Hierfür tragen Sie sich bitte in das Terminvergabesystem der Botschaft in der Kategorie „Registrierung für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung (zum anerkannten Flüchtling)“ ein. Die Registrierung können Sie selbst und gebührenfrei vornehmen. Bitte erstellen Sie pro Familie nur EINE Registrierung (für mitbeantragende Ehegatten und Kinder gibt es ein zusätzliches Feld). Der endgültige Termin wird Ihnen später zugeteilt. Die Botschaft arbeitet nicht mit Dienstleistungsagenturen zur Terminbuchung zusammen und rät dazu, Angebote solcher Agenturen gründlich zu prüfen.
Aufgrund hoher Auslastung der Visastelle kann die Vergabe des endgültigen Termins erst mehrere Monate nach erfolgter Registrierung geschehen.
Die Botschaft Amman ist für Sie zuständig, wenn Ihr Familienangehöriger in Deutschland als Schutzberechtigter anerkannt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Amman Anträge von
- Antragstellern mit Wohnsitz in Jordanien (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Syrien
- jemenitische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Jemen
- irakischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Zentral- und Süd-Irak
entgegennimmt. Entsprechende Nachweise über den Wohnsitz sind vorzulegen.
Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil, Dahuk und Halabdscha) müssen den Antrag beim Generalkonsulat in Erbil oder der Botschaft in Ankara stellen.

Ab sofort werden alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum anerkannten Flüchtling an der Botschaft Amman registriert haben, gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. … (s. oben grauer Kasten)

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Ehegattennachzug, auch Kinder oder Eltern Minderjähriger

  • Alle Antragssteller (auch minderjährige Kinder) müssen persönlich zur Antragsstellung erscheinen
  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden)
  • 2 vollständig ausgefüllter/unterschriebener Sicherheitsfragebogen
  • 2 biometrische Passfotos nicht älter als 6 Monate
  • Gültiger Reisepass mit 2 Kopien
  • Heiratsurkunde + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • Bei Kindern: Geburtsurkunden + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • Syrischer Personenstandsregisterauszug + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • Syrische ID-Card + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten
  • 2 Kopien Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen
  • 2 Kopien Meldebestätigung mit vollständiger Adressangabe des Familienangehörigen in Deutschland
  • 2 Kopien Fristwahrungsanzeige
  • Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt)
  • Visumsgebühr in Höhe von 60€ pro Person

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 22.07.2016         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 23.03.2018 12:50
  • von Thomas Krahe