caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan-julia

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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan-julia [11.05.2017 13:49] – [Für Ehegatten:] Julia Schwarzcaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan-julia [13.04.2018 11:48] (aktuell) Thomas Krahe
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 === Dokumente === === Dokumente ===
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_merkblatt-syr-kartum.pdf|2.6.1-a_DOK_Merkblatt-SYR-Kartum_stand_11-16}}  
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-b_dok_merkblatt-sud-kartum.pdf|2.6.1-b_DOK_Merkblatt-SUD-Kartum_stand_03-16}} 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-b_dok_merkblatt-eri-kartum.pdf|2.6.1-b_DOK_Merkblatt-ERI-Kartum_stand_12_16}} 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_visaantrag-kartum.pdf|2.6.1-a_dok_visaantrag-kartum.pdf}} 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-b_dok_sudan-_54_6_sicherheitserklaerung.pdf|2.6.1-b_DOK_Sudan-§54(6)Sicherheitserklaerung}} 
  
  
-=== Terminvergabe === 
-Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin. \\ Ab sofort können Sie dazu das Online-Terminvergabesystem nutzen. \\  
-Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein Termin zu buchen ist. Eine Antragstellung für mehrere Personen gleichzeitig ist nicht möglich. Für Gruppenanträge von mehreren Personen ist die entsprechende Anzahl von Terminen zu buchen. Die Buchung eines Termins ist kostenlos. \\  
-https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=khar&realmId=739 \\ 
  
-  * Antragssteller ohne sudanesische Staatsangehörigkeit: Datum der Einreise in den Sudan und Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Mindestens 6 Monate gewöhnlicher Aufenthalt im Sudan.  
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_merkblatt-syr-kartum.pdf|2.6.1-a_DOK_Merkblatt-SYR-Kartum_stand_11-16}}  
-    * Antragssteller ohne sudanesische Staatsangehörigkeit: Datum der Einreise in den Sudan und Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Mindestens 6 Monate gewöhnlicher Aufenthalt im Sudan.: 
-    * Im Falle eritr. Flüchtlinge: eritr. Reisepassnummer, Nummer der COR Karte oder Registrierungsnummer des UNHCR. Nachweis 6 Monate Aufenthalt entfällt. 
- 
- === Allgemeine Unterlagen für den Familiennachzug (für Alle notwendig): === 
- 
-__    * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_visaantrag-kartum.pdf|Antragsformulare}}__ für nationales Visa: 2 x vollständig ausgefüllt und unterschrieben\\ 
-__  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-b_dok_sudan-_54_6_sicherheitserklaerung.pdf|Belehrung}}__ nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG 2 x unterschrieben\\ 
-__* biometrische Passbilder__ x 2 aktuell und mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)\\ 
-__*gültiger Reisepass__ sowie 2 Kopien der Identitätsseiten \\ 
-__*Vorherige Pässe__ (sofern vorhanden) mit jeweils 2 Kopien der Passdatenseiten \\ 
-__*Reisepass des Familienangehörigen__ in Deutschland sowie 2 Kopien \\ 
-__*Meldebescheinigung__ des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie \\ 
-__*BAMF-Anerkennungsbescheid__ des Familienangehörigen in Deutschland inkl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie \\ 
- 
-Familienzusammenführung speziell für sudanesische Staatsangehörige 
- 
- __*Bei Vorreisen__ nach Deutschland oder in den Schengenraum jeweils 2 Kopien der Visa \\ 
-__*Original Heiratsurkunde__ des Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien \\ 
-__*Bei Vorehen:__ Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien  \\ 
- 
- === Für Ehegatten: === 
- 
-* Vorlage eines aktuellen (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr) __Sprachzertifikats__ der Stufe A1 des Goethe Instituts Khartum sowie 2 Kopien \\  
-Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling muss kein Sprachnachweis vorgelegt werden, wenn die Ehe bereits bestand, bevor einer der Ehegatten seinen Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat \\   
-* __Notariell beglaubigte Zustimmung__ des im Sudan verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien 
- 
-==== Familienzusammenführung speziell für eritreische Staatsangehörige: ==== 
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-*__eritreische ID-Card__ sowie 2 Kopien der Vorder- und Rückseite (soweit vorhanden) \\ 
-*__Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts__ im Sudan durch Registrierung beim UNHCR \\ 
-      (Nachweis durch z.B. case file / Mandate letter) oder Commissioner of Refugees (nachweis durch COR-ID) oder Aufenthaltserlaubnis im Sudan, gültig seit 6 Monaten, jeweils im Original mit 2 Kopien \\ 
-*__Geburtsurkunde__ im Original mit 2 Kopien (soweit vorhanden) \\ 
-* __Taufzertifikat__ im Original mit 2 Kopien (soweit vorhanden) \\ 
-* __Nachweis über die fristwahrende Antragsstellung__; 2 Kopien (soweit eine firstwahrende Antragsstellung erfolgt) \\ 
-* __Aufenthaltstitel__ des Familienangehörigen in Deutschland; 2 Kopien \\ 
-* __Bei Vertretung durch eine dritte Person__, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht, zweifach \\ 
-* __Gebühren__ i.H.v. 60,00 € (bei Kindern 30,00 €), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft \\ 
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-**Zusätzlich bei Ehegattennachzug: ** \\ 
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-*bei __standesamtlicher Eheschließung__: Original Heiratsurkunde mit 2 Kopien \\ 
-*bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis mit 2 Kopien \\ 
- 
-**Kindernachzug: ** \\ 
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-* bei __standesamtlicher Eheschließung__ der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien \\ 
-* bei __religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung__ der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit 2 Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit 2 Kopien \\ 
- Nachweis der Sorgerechtslage (z.b. Sterbeurkunde im Original mit 2 Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien \\ 
- Sofern ein Elternteil im Ausland verbleibt: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes (Original mit 2 Kopien) \\ 
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-**Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling: ** \\ 
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-* bei __standesamtlicher Eheschließung__ der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien \\ 
-* bei __religiöser oder gewohnheitsrechtlicher__ Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit 2 Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit 2 Kopien \\ 
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-<fc #ff0000>**Familienzusammenführung speziell für syrische Staatsangehörige: **</fc>  
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-* __Aufenthaltstitel__ für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe) \\ 
-* __Original Heiratsurkunde__ der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien \\ 
-                 Hinweis: Alle Urkunden müssen durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein! Die Deutsche Botschaft Khartum kann keine Legalisierungen vornehmen \\ 
-* __Bei Vorehen__: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/ englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien \\ 
-* __Nachweis__ über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden) \\ 
-* __Gültiger Nachweis__ (nicht älter als ein Jahr) einer Polio-Impfung für alle Antragsteller \\ 
-* __Gebühren__ i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft \\ 
- 
-**Für Kinder:** \\ 
- 
-*__Notariell beglaubigte Zustimmung__ des im Sudan/in Syrien verbleiben-den Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Eltern-teils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien  
  
    
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-sudan-julia.1494510577.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 11.05.2017 13:49
  • von Julia Schwarz