caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan-julia

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Khartoum / Sudan

Nationen: SYR, ERI
Stand: Dezember 2016
Wartezeit: 12 Monate

Postanschrift

Deutsche Botschaft Karthoum / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 970
Karthoum, Sudan

Visumstelle:
Tel 00249 9121 40 992 und 00249 9121 48 118 (Mo+Mi 11-13 Uhr)
E-Mail : visa@khar.diplo.de
http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html

News

01.03.17: Derzeit sind alle verfügbaren Termine zur Familienzusammenführung bis zum Oktober 2017 ausgebucht. (Bei syrische Staatsangehörige bis Dezember 2017.) Die Botschaft wird im dritten Quartal 2017 neue Termine freischalten. Weitere Infos finden Sie im Punkt „Terminvergabe“

Dokumente

Terminvergabe

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin.
Ab sofort können Sie dazu das Online-Terminvergabesystem nutzen.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein Termin zu buchen ist. Eine Antragstellung für mehrere Personen gleichzeitig ist nicht möglich. Für Gruppenanträge von mehreren Personen ist die entsprechende Anzahl von Terminen zu buchen. Die Buchung eines Termins ist kostenlos.
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=khar&realmId=739

  • Antragssteller ohne sudanesische Staatsangehörigkeit: Datum der Einreise in den Sudan und Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Mindestens 6 Monate gewöhnlicher Aufenthalt im Sudan.
    • Antragssteller ohne sudanesische Staatsangehörigkeit: Datum der Einreise in den Sudan und Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Mindestens 6 Monate gewöhnlicher Aufenthalt im Sudan.:
    • Im Falle eritr. Flüchtlinge: eritr. Reisepassnummer, Nummer der COR Karte oder Registrierungsnummer des UNHCR. Nachweis 6 Monate Aufenthalt entfällt.

Allgemeine Unterlagen für den Familiennachzug (für Alle notwendig):

* Antragsformulare für nationales Visa: 2 x vollständig ausgefüllt und unterschrieben
* Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG 2 x unterschrieben
* biometrische Passbilder x 2 aktuell und mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
*gültiger Reisepass sowie 2 Kopien der Identitätsseiten
*Vorherige Pässe (sofern vorhanden) mit jeweils 2 Kopien der Passdatenseiten
*Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland sowie 2 Kopien
*Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
*BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland inkl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie

Familienzusammenführung speziell für sudanesische Staatsangehörige

*Bei Vorreisen nach Deutschland oder in den Schengenraum jeweils 2 Kopien der Visa
*Original Heiratsurkunde des Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
*Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien

Für Ehegatten:

* Vorlage eines aktuellen (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr) Sprachzertifikats der Stufe A1 des Goethe Instituts Khartum sowie 2 Kopien
Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling muss kein Sprachnachweis vorgelegt werden, wenn die Ehe bereits bestand, bevor einer der Ehegatten seinen Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat
* Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien

*eritreische ID-Card sowie 2 Kopien der Vorder- und Rückseite (soweit vorhanden)
*Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Sudan durch Registrierung beim UNHCR

    (Nachweis durch z.B. case file / Mandate letter) oder Commissioner of Refugees (nachweis durch COR-ID) oder Aufenthaltserlaubnis im Sudan, gültig seit 6 Monaten, jeweils im Original mit 2 Kopien \\

*Geburtsurkunde im Original mit 2 Kopien (soweit vorhanden)
* Taufzertifikat im Original mit 2 Kopien (soweit vorhanden)
* Nachweis über die fristwahrende Antragsstellung; 2 Kopien (soweit eine firstwahrende Antragsstellung erfolgt)
* Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; 2 Kopien
* Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht, zweifach
* Gebühren i.H.v. 60,00 € (bei Kindern 30,00 €), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft

Zusätzlich bei Ehegattennachzug:

*bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde mit 2 Kopien
*bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis mit 2 Kopien

Kindernachzug:

* bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
* bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit 2 Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit 2 Kopien
 Nachweis der Sorgerechtslage (z.b. Sterbeurkunde im Original mit 2 Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien
 Sofern ein Elternteil im Ausland verbleibt: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes (Original mit 2 Kopien)

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

* bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
* bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit 2 Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit 2 Kopien

Familienzusammenführung speziell für syrische Staatsangehörige:

* Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe)
* Original Heiratsurkunde der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien

               Hinweis: Alle Urkunden müssen durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein! Die Deutsche Botschaft Khartum kann keine Legalisierungen vornehmen \\

* Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/ englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
* Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden)
* Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Polio-Impfung für alle Antragsteller
* Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft

Für Kinder:

*Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Syrien verbleiben-den Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Eltern-teils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 09.03.2017 JS         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 13.04.2018 11:46
  • von Thomas Krahe