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2.6.0-c Familiennachzug-Passersatz
2.6.0-c Kurzbeschreibung
Beschreibt wie der erleichterte Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, Iran und Irak bei Passproblemen erfolgt.
Dokumente
Prozeßschritte
Beschreibung | Zuständigkeit | Unterlagen |
---|---|---|
2.6.1-c Familiennachzug Passersatz | ||
a. Wenn dt Behörden Familiennachzug wg mangelndem Identitätsnachweis aufgrund fehlender Papiere ablehnen/behindern, auf Familiennachzugsrichtlinie EG verweisen. | Asb | 2.6.1-c_DOK_Familiennachzug-fehlende-Pässe 2.6.1-c_DOK_Identitätsnachweis-EG-RL |
b. Prüfen, ob Zugang zu regulären Papieren (Pässen) möglich, wenn nicht dann b. | Asb | 2.6.1-c_DOK_Familiennachzug-fehlende-Pässe |
c. Wenn als Flüchtling ausserhalb des Landes, dann in Camp durch UNHCR oder Rotes Kreuz registrieren lassen. Stellen ID-Karte aus. | F, Fam | |
d. In 2.4.6 MGU Familiennachzug bei Dt Botschaften in entsprechendem Land prüfen, ob ID als Passnachweis reicht. Bsp akzeptiert Khartoum ID bei Eritreern aber nicht bei anderen F | Asb, F | 2.6.1_DOK_Familiennachzug |
e. Bei Termin in Dt Botschaft Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht gemäß §3 II AufenthG und Antrag auf Ausstellung eines Reisedokuments für Ausländer gem. § 5 iV § 7 AufenthV stellen. Werden vor Ort ausgegeben. | Fam |
Erstellung : Thomas Krahe - 20.06.2016 Letzte Änderung : 13.07.2016 Freigabe : Version : 0.01