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Türkei - Ankara, Istanbul, Izmir

Nationen: SYR,
Stand: 25.07.17

Postanschrift

Botschaft Ankara:
Paris Caddesi 29
Kavaklıdere
06540 Ankara
Visastelle Fax: +90-312-4555-336 und +49-228-17-67141,
Telefon: +90-312-4555-100
E-Mail :visa@anka.auswaertiges-amt.de
E-Mail :syrien-visa@anka.auswaertiges-amt.de

Generalkonsulat Istanbul:
Deutsches Generalkonsulat Istanbul
İnönü Caddesi 10
34437 Gümüşsuyu – İstanbul
PK 34431 Beyoğlu – İstanbul
Visastelle Fax: +49-30-1817-6-7078 (nur nationale Visa), +49-30-1817-6-7079 (nur syrische Staatsangehörige) Telefon:+90-212-3346-167 (Mo–Do 09:00–15:00 Uhr Fr 09:00–13:00 Uhr für alle Antragsteller)
Telefon:+90-212-3346-175 (Mo–Fr von 09:00–12:00 Uhr für syrische Antragsteller)
E-Mail : visa@ista.diplo.de
E-Mail : visa-syrien@ista.diplo.de

Generalkonsulat Izmir:
Deutsches Generalkonsulat Izmir
Havuzbaşı Sok. No. 1
35330 Balçova-İzmir
Visastelle Fax: +90-232-4637-990
Visastelle Fax: +49-30-5000-67080
E-Mail : visa@izmi.auswaertiges-amt.de
E-Mail : syrien-visa@izmi.auswaertiges-amt.de

Webseite: Visaagelegenheiten deutsche Vertretungen Türkei

News

07.06.16 „Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Syrer bei Zusammenstellung der Unterlagen. Siehe „benötigte Unterlagen“

Dokumente

Terminvergabe

iDATA Informationen zu Terminvergabe und Unterlagen evtl Sprache oben rechts einstellen, dann unten Mitte auf „Nationsale Visum

für alle Nationen ausser SYR

Für Nationale Visa Anträge (Aufenthalt über 90 Tage) vereinbaren Sie bitte innerhalb der Türkei einen Termin über das Call Center von iDATA unter der Telefonnummer (0850 460 84 93). Sie erreichen iDATA aus dem Ausland unter 0090 212 970 8493.
Das Call Center ist montags bis freitags von 08:00-12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Bitte vereinbaren Sie Termine selbst und vertrauen Sie keinen Dritten, die Ihnen eine schnellere Terminvergabe versprechen. Dritte, die Ihre Dienste anbieten, arbeiten weder mit den Auslandsvertretungen zusammen noch haben Sie Einfluss auf das Visumverfahren.

Zahlungsmöglichkeiten für Nationale Visa Termine: Während des Gesprächs mit dem iDATA Call Center (0850 460 8493) per Kreditkarte Banküberweisung (melden Sie sich bitte 1 Werktag nach der Überweisung im Call Center) Bitte stellen Sie Ihren Antrag am vereinbarten Termintag mit vollständigen Unterlagen bei der jeweiligen Auslandsvertretung. Die Visumgebühr wird erst in der Visastelle der jeweiligen Auslandsvertretung erhoben, nicht bei iDATA.

Inlandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen:
•Bank : Yapı Kredi
•Empfänger : iDATA Dan. ve Hizmet A.Ş
•IBAN Nummer : TR 6100 0670 1000 0000 9064 3075
•Swift Code : YAPITRIS
•Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€)

Da die Termingebühr der aktuellen Kursentwicklung angepasst wird, möchten wir Sie vor der Überweisung bitten den aktuellen Wechselkurs durch die Webseite der Zentral Bank zu kontrollieren.

Auslandsüberweisungen können Sie an folgende Bankverbindung tätigen:
•Bank : Yapı Kredi
•Adresse der Bank : İnönü mah. Cumhuriyet cad. No 67, 34381 Şişli (Elmadağ şubesi)
•Empfänger : iDATA Dan. ve Hizmet A.Ş
•IBAN Nummer : TR 2400 0670 1000 0000 8161 4593
•Swift Code : YAPITRIS
•Termingebühr pro Person : 7,80 EURO(€)

Wichtiger Hinweis : Bei Auslandsüberweisungen achten Sie bitte darauf, dass auf dem Überweisungsbeleg in jedem Fall die persönlichen Daten der überweisenden Person, mit angegeben werden. Insbesondere; Vor-Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtsdatum sollten bitte richtig angegeben werden. Andernfalls kann es sein, dass die Überweisung bei iDATA nicht eingeht.

Sollten Sie den Service von iDATA mit der telefonischen Terminvergabe nicht nutzen wollen, so können Sie auch kostenlos am Eingang der Visastelle in Ankara dienstags von 08:00 bis 09:00 Uhr einen Termin erhalten. In Istanbul erhalten Antragsteller mittwochs zwischen 13:00 und 14:00 Uhr direkt in der Visastelle, Inönü Caddesi Nr. 10. Termine. In Izmir mittwochs zwischen 15:00 und 16:00 Uhr direkt in der Visastelle, Havuzbaşı Sok. Nr. 1. Hierfür muss jeder Antragsteller selbst mit seinem Pass (nicht Personalausweis) erscheinen. Diese Termine liegen zeitlich nicht vor den Terminen, die iDATA vergibt.

Terminvereinbarung SYR

Termine zu einer Familienzusammenführung können unter Online Terminvergabe für SYR (Seite funktioniert manchmal nicht) mit der Auswahl „per Kreditkarte“ oder „per Inlandsüberweisung“ gebucht und bezahlt werden.

Bankdaten für Inlandsüberweisungen:
•Bankname: Yapi Kredi Bank
•Empfänger: iDATA Dan. Ve Hizmet A.Ş
•Iban: TR-6100 0670 1000 0000 9064 3075
•Swıft Code: YAPITRIS
•Betrag pro Person: 7,80 EURO

Hinweis: Die Gebühr in TL ändert sich aufgrund der Schwankungen des Wechselkurses. Das Buchungssystem zeigt Ihnen den tagesaktuellen Preis in Türkischen Lira an.
Die Möglichkeit der Bezahlung per Auslandsüberweisung wird ab dem 01.03.2017 für syrische Antragsteller eingestellt. Auslandsüberweisungen, die vor dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können noch für eine Terminbuchung verwendet werden. Gehen Sie dafür wie in der Buchungsmaske unter nationalvisagermany.idata.com.tr beschrieben vor.
Wir bitten um Verständnis, dass die Zuordnung Ihrer Zahlung in Einzelfällen deutlich länger als eine Woche dauern kann. Alle Auslandsüberweisungen, die nach dem 01.03.2017 vorgenommen wurden, können nicht mehr für eine Terminbuchung verwendet werden.
In diesen Fällen wird der Überweisungsbetrag zurückerstattet. Auch hierfür nutzen Sie bitte das Hilfsformular in der Buchungsmaske und treffen Sie dort die Auswahl „Rückzahlungen“. Für eine erfolgreiche Rückerstattung fügen Sie bitte einen Scan des Überweisungsbelegs bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung inklusive IBAN-Nummer an.

Hinweis: Die Möglichkeit der Online-Termin-Buchung besteht nur für Visa für den Familiennachzug syrischer Staatsangehöriger. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte unverändert die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Call-Center von iDATA unter der türkeiweiten Telefonnummer (0850 460 8493).

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

alle Nationalitäten ausser SYR

Ehegattennachzug

  • 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz
  • Gültiger Reisepass
  • 2 Passfotos
  • Internationale Heiratsurkunde („Formül B“) mit den vollständigen Daten beider Ehepartner
    • Bei Eheschließung mit 17 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Eltern mit deutscher Übersetzung
    • Bei Eheschließung mit 16 Jahren: Gerichtsurteil über die Erlaubnis der Eheschließung mit deutscher Übersetzung
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
  • Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehe beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk und deren Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich mit deutscher Übersetzung / Sterbeurkunden (sofern zutreffend)
  • Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland
  • Bei deutschem Ehepartner:
    • Kopie von Reisepass oder Personalausweis
    • Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war: Deutsche Geburtsurkunde
  • Bei ausländischem Ehepartner in Deutschland:
    • Kopie des Passes
    • Kopie des Aufenthaltstitels

Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die oben aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen sowie deren deutsche Übersetzung anfordern.
Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens machen kann.
Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
Für die Wahrung von Lebenspartnerschaften gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend.

Kindernachzug

  • 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz
  • Gültiger Reisepass
  • 2 Passfotos
  • Internationale Geburtsurkunde des Kindes („Formül A“)
  • Auszug aus dem Personenstandsregister („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“) beider Elternteile (auch wenn die deutschen Eltern vorher die türkische Staatsangehörigkeit hatten). Die amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
  • Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden: Scheidungsurteil oder anderweitige gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Türkei verbleibt: Notariell beurkundete Einverständniserklärung dieses Elternteils zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle jeweils mit deutscher Übersetzung
  • Aktuelle Meldebescheinigung („İkametgah İlmuhaberi“) des in der Türkei lebenden Elternteils
  • Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Vollmacht des Sorgeberechtigten, falls dieser bei der Antragstellung nicht persönlich erscheint, mit deutscher Übersetzung
  • Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit ihren Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen möchten: Hier kann die Visastelle unter Umständen einen Nachweis verlangen, dass die deutsche Sprache beherrscht wird (mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens - www.europaeischer-referenzrahmen.de).

Da bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Visumerteilung auch innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind, ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Visastelle vor Ablauf von drei Monaten nach vollständigem Vorliegen der Antragsunterlagen keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens machen kann.
Umfassende Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Unterlagen nur für SYR

07/2017 Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Ab sofort wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. IOM hat zu diesem Zweck Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnet. Die Eröffnung eines Zentrums in Erbil ist in Planung. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.

ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.

Nachzug von Ehegatten und ledigen minderjährigen Kinder

Folgende Unterlagen sind im Original und 2 Kopien vorzulegen:

  • 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Bitte füllen Sie das Antragsformular auf https://fap.diplo.de aus und legen Sie einen Ausdruck bei der Vorsprache am Schalter vor. Alternativ können Sie das verkürzte Antragsformular IB 92 nutzen.
  • Gültiger Reisepass (unterschrieben oder mit Fingerabdruck) Bitte beachten Sie, dass Pässe, die nach dem 01.01.2015 in den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib ausgestellt oder verlängert wurden, nicht mehr akzeptiert werden können. In diesem Fall müssen Sie einen neuen, von einer syrischen Passbehörde an einem anderen Ort ausgestellten Pass beschaffen und vorlegen. fn_tuer-hinweis-paesse-syr
  • 3 biometrische Passfotos 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke)
  • Visumgebühr (60 Euro, für Kinder bis 18 Jahren 30 Euro), bar und passend in Euro
  • Unterlagen des syrischen Familienangehörigen in Deutschland
    • Kopie des Passes
    • Kopie des Aufenthaltstitels (kreditkartengroße Plastikkarte)
    • Kopie des Anerkennungsbescheids als Flüchtling (BAMF-Bescheid)
    • Emailadresse(n) und Telefonnummer(n) des Familienangehörigen in Deutschland
  • Nachweis der fristwahrenden Antragstellung innerhalb von drei Monaten (Ausdruck von https://fap.diplo.de)
  • Auszug aus dem Familienregister (vorlegalisiert/gesiegelt vom syrischen Außenministerium). Nicht vorlegalisierte Familienregisterauszüge können nicht akzeptiert werden. Familienregisterauszüge, die auf Grundlage des Familienbuchs bzw. der Familienkarte ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie elektronisch ausgestellte Dokumente vor.
  • Nach Möglichkeit weitere Personenstandsnachweise, z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Spe-zialvollmacht bei Stellvertreterehen, Zustimmung der Eltern bei Eheschließung unter 18 Jahren). ´
    Bitte beachten Sie: Dokumente aus den Gouvernements ar-Raqqa, al-Hasaka, Deir ez-Zor und Idlib können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Dokumente vor, die vom Zentralregister in Damaskus ausgestellt wurden.
  • Türkischer Aufenthaltsstatus („Yabancı Tanıtma Belgesi“), erhältlich bei der türkischen Behörde „Yabancılar Şubesi“

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 26.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 26.07.2017 17:29
  • von Thomas Krahe