caritas-hb-0:1.4b

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1.4.0-b_Anhörung lief schief - was jetzt

1.4-b.0 Kurzübersicht

Ziel ist es, den Flüchtling darüber zu informieren, was er tun kann, wenn die Anhörung im Asylverfahren als nicht gelungen eingeschätzt wird.

Zielgruppen

Flüchtlinge nach der Anhörung

Dokumente

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
1.5.1 Prüfung Ablehnungsbescheid
a. Anfragender Helfer soll den gesamten Ablehnungsbescheid genau lesen. Werden alle Schutzformen und Abschiebungsverbote abgelehnt oder einer anerkannt? Wenn einer anerkannt wird, werden alle anderen abgelehnt, was oft zu Missverständnissen führt Asb, H, nds-fluerat.org 4-6-ablehnung unbegründet
nds-fluerat.org 4-7-ablehnung offensichtlich unbegruendet
b. Wird die Abschiebung angedroht? (Frist zur freiwilligen Ausreise, danach per Zwang)
c. Benötigte Unterlagen für grobe Einschätzung der Aussicht auf Klage sichten H, F Ablehnungsbescheid
Anhörungsprotokoll
Atteste
Sonstige Belege für Asylgründe
d. Bestehen deutlich sichtbare Widersprüche/Mängel bei
- der Protokollierung der vorgetragenen Gründe,
- der Qualität des Übersetzers,
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit,
- grundsätzlich wichtigen Angaben auch zu Abschiebungsverboten (Minderjährigkeit, Berücksichtigung von Erkrankungen, Lageberichte des Landes etc.).
- Wie ist das Herkunftsland eingestuft? (sicheres Herkunftsland?)
! Hier geht es nur um eine grobe Einschätzung auf Erfolg der Klage!
Auf keinen Fall subjektiv nach eigener Meinung einschätzen. Gegebenenfalls Beratungsstelle aufsuchen.
Asb, H, F
e. F trifft Entscheidung ja oder nein. Wenn ja, dann weiter mit f. F
f. Anwalt suchen, der den Fall übernimmt bzw eine Erstberatung zur genaueren Einschätzung macht. Falls Termin erst sehr spät oder nach Klagefrist, weiter mit 1.5.2 Asb, H, Liste_Rechtsanwälte-München
1.5.2 Klagefrist beachten
a. Ablehnung wegen „unbegründet“: Klagefrist 2 Wochen ab Zustellung, Frist für Begründung 1 Monat ab Zustellung
b. Ablehnung wegen „offensichtlich unbegründet“: Klagefrist 1 Woche ab Zustellung, Frist für Begründung 1 Monat ab Zustellung
c. Zustellungsdatum steht auf gelbem Umschlag. Unbedingt aufbewahren. H, F
1.5.3 Widerspruch/Klage einreichen bei unbegründet
a. bei rechtzeitiger Klage wird die Abschiebung bis zum Urteil ausgesetzt. Die Klage hat aufschiebende Wirkung.
b. zur Wahrung der Frist formell Klage mit Unterschrift gegen den Bescheid einreichen mit Verweis auf Nachreichen der Begründung. Alternativ: Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichtes aufsuchen. Per Fax und per Post ans Gericht. 1.5.3_DOK_Klage-ungebründet-Formularmuster-Caritas
VG muenchen: Kontakt
VG muenchen rechtsantragsstelle/
c. Gericht antwortet mit Vergabe eines Aktenzeichens
1.5.4 Widerspruch/Klage einreichen bei „offensichtlich unbegründet“
a. Die Klage gegen den Bescheid des BAMF hat keine aufschiebende Wirkung der Abschiebung. Es muss ein zusätzlicher Antrag nach § 80 V VwGO gestellt werden. Bis zur positiven Entscheidung über Antrag kann abgeschoben werden. VwGO §80
b. zur Wahrung der Frist formell Klage mit Unterschrift gegen den Bescheid mit (Eil)Antrag nach § 80 V VwGO einreichen mit Verweis auf Nachreichen der Begründung. Per Fax und per Post.. ACHTUNG: Hier müssen schon Hauptgründe benannt werden, wenn auch nicht ausführlich. Asb, H, F 1.5.4_DOK_Klage-offens-ungebründet- Formularmuster-Caritas
c. Gericht antwortet mit Vergabe von ZWEI Aktenzeichen
1.5.5 Rechtsanwalt einschalten
a. ALLE Unterlagen zum Rechtsanwalt mitnehmen. Anwalt schreibt Begründung der Klage (und des Antrages nach § 80 VwGO). H, F Liste_Rechtsanwälte-München
b. (Wenn Eilantrag nach § 80 V VwGO abgelehnt, Möglichkeit Antrag nach § 80 VII VwGO zu stellen.) VwGO §80
c. möglicherweise zusätzliche Belege nachreichen (Atteste, Lageberichte etc.) Asb, H, F
d. warten auf Urteil F
1.5.6 mögliche rechtliche Wege danach
a. Asylfolgeantrag nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung
b. Aufenthalt aus anderen Gründen z.B. Heirat, Kinder, Familie, Recht auf Rückkehr, § 25 V AufenthG nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung
c. Duldung z.B. wg Ausbildung, fehlendem Pass etc.
d. Sonstige Perspektiven, z.B. freiwillige Ausreise, Rückkehr ins Heimatland, Arbeits- oder Studienvisum, Kirchenasyl, Petition etc. nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung

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Erstellung : Thomas Krahe (cc) BY NC SA - 09.11.2016         Letzte Änderung : 09.11.2016         Freigabe : TK         Version : 2.0      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 09.11.2016 17:26
  • von Thomas Krahe