Ziel ist es, den Flüchtling darüber zu informieren, was er tun kann, wenn die Anhörung im Asylverfahren als nicht gelungen eingeschätzt wird.
Flüchtlinge nach der Anhörung
Beschreibung | Zuständigkeit | Unterlagen |
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1.5.1 Prüfung Ablehnungsbescheid ![]() |
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a. Anfragender Helfer soll den gesamten Ablehnungsbescheid genau lesen. Werden alle Schutzformen und Abschiebungsverbote abgelehnt oder einer anerkannt? Wenn einer anerkannt wird, werden alle anderen abgelehnt, was oft zu Missverständnissen führt | Asb, H, | nds-fluerat.org 4-6-ablehnung unbegründet nds-fluerat.org 4-7-ablehnung offensichtlich unbegruendet |
b. Wird die Abschiebung angedroht? (Frist zur freiwilligen Ausreise, danach per Zwang) | ||
c. Benötigte Unterlagen für grobe Einschätzung der Aussicht auf Klage sichten | H, F | Ablehnungsbescheid Anhörungsprotokoll Atteste Sonstige Belege für Asylgründe |
d. Bestehen deutlich sichtbare Widersprüche/Mängel bei - der Protokollierung der vorgetragenen Gründe, - der Qualität des Übersetzers, - Einschätzung der Glaubwürdigkeit, - grundsätzlich wichtigen Angaben auch zu Abschiebungsverboten (Minderjährigkeit, Berücksichtigung von Erkrankungen, Lageberichte des Landes etc.). - Wie ist das Herkunftsland eingestuft? (sicheres Herkunftsland?) ! Hier geht es nur um eine grobe Einschätzung auf Erfolg der Klage! Auf keinen Fall subjektiv nach eigener Meinung einschätzen. Gegebenenfalls Beratungsstelle aufsuchen. | Asb, H, F | |
e. F trifft Entscheidung ja oder nein. Wenn ja, dann weiter mit f. | F | |
f. Anwalt suchen, der den Fall übernimmt bzw eine Erstberatung zur genaueren Einschätzung macht. Falls Termin erst sehr spät oder nach Klagefrist, weiter mit 1.5.2 | Asb, H, | Liste_Rechtsanwälte-München |
1.5.2 Klagefrist beachten | ||
a. Ablehnung wegen „unbegründet“: Klagefrist 2 Wochen ab Zustellung, Frist für Begründung 1 Monat ab Zustellung | ||
b. Ablehnung wegen „offensichtlich unbegründet“: Klagefrist 1 Woche ab Zustellung, Frist für Begründung 1 Monat ab Zustellung | ||
c. Zustellungsdatum steht auf gelbem Umschlag. Unbedingt aufbewahren. | H, F | |
1.5.3 Widerspruch/Klage einreichen bei unbegründet | ||
a. bei rechtzeitiger Klage wird die Abschiebung bis zum Urteil ausgesetzt. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. | ||
b. zur Wahrung der Frist formell Klage mit Unterschrift gegen den Bescheid einreichen mit Verweis auf Nachreichen der Begründung. Alternativ: Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichtes aufsuchen. Per Fax und per Post ans Gericht. | 1.5.3_DOK_Klage-ungebründet-Formularmuster-Caritas VG muenchen: Kontakt VG muenchen rechtsantragsstelle/ |
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c. Gericht antwortet mit Vergabe eines Aktenzeichens | ||
1.5.4 Widerspruch/Klage einreichen bei „offensichtlich unbegründet“ | ||
a. Die Klage gegen den Bescheid des BAMF hat keine aufschiebende Wirkung der Abschiebung. Es muss ein zusätzlicher Antrag nach § 80 V VwGO gestellt werden. Bis zur positiven Entscheidung über Antrag kann abgeschoben werden. | VwGO §80 | |
b. zur Wahrung der Frist formell Klage mit Unterschrift gegen den Bescheid mit (Eil)Antrag nach § 80 V VwGO einreichen mit Verweis auf Nachreichen der Begründung. Per Fax und per Post.. ACHTUNG: Hier müssen schon Hauptgründe benannt werden, wenn auch nicht ausführlich. | Asb, H, F | 1.5.4_DOK_Klage-offens-ungebründet- Formularmuster-Caritas |
c. Gericht antwortet mit Vergabe von ZWEI Aktenzeichen | ||
1.5.5 Rechtsanwalt einschalten | ||
a. ALLE Unterlagen zum Rechtsanwalt mitnehmen. Anwalt schreibt Begründung der Klage (und des Antrages nach § 80 VwGO). | H, F | Liste_Rechtsanwälte-München |
b. (Wenn Eilantrag nach § 80 V VwGO abgelehnt, Möglichkeit Antrag nach § 80 VII VwGO zu stellen.) | VwGO §80 | |
c. möglicherweise zusätzliche Belege nachreichen (Atteste, Lageberichte etc.) | Asb, H, F | |
d. warten auf Urteil | F | |
1.5.6 mögliche rechtliche Wege danach | ||
a. Asylfolgeantrag | nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung | |
b. Aufenthalt aus anderen Gründen z.B. Heirat, Kinder, Familie, Recht auf Rückkehr, § 25 V AufenthG | nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung | |
c. Duldung z.B. wg Ausbildung, fehlendem Pass etc. | ||
d. Sonstige Perspektiven, z.B. freiwillige Ausreise, Rückkehr ins Heimatland, Arbeits- oder Studienvisum, Kirchenasyl, Petition etc. | nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung |
Erstellung : Thomas Krahe (cc) BY NC SA - 09.11.2016
Letzte Änderung : 09.11.2016
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