caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-afghanistan

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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-afghanistan [25.07.2017 14:11] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-afghanistan [02.03.2018 12:59] (aktuell) – [Dokumente] Thomas Krahe
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 ====== Afghanistan - Kabul ====== ====== Afghanistan - Kabul ======
 Nationen: AFG \\ Nationen: AFG \\
-Stand: 25.07.17 \\ +Stand: 02.03.18 \\ 
-Wartezeit: unbestimmt  +Wartezeit: Termin mindestens 9-10 Monate, Bearbeitung 4-6 Monate
 === Postanschrift === === Postanschrift ===
 auf der Internetseite nicht ersichtlich  auf der Internetseite nicht ersichtlich 
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 auf der Internetseite nicht ersichtlich auf der Internetseite nicht ersichtlich
  
-[[http://www.afghanistan.diplo.de/Vertretung/afghanistan/de/07/__Visabestimmungen.html|Visastelle Kabul]] +[[http://www.afghanistan.diplo.de/Vertretung/afghanistan/de/07/Nationale_20Visa/nationale-visa.html|aktuelle Informationen der Visastelle Kabul]]  
  
 === News und spezifische Details zum Ablauf === === News und spezifische Details zum Ablauf ===
 <WRAP center round info 100%> <WRAP center round info 100%>
 **Die Visastelle und die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul bleiben aufgrund des Bombenanschlags vom 31. Mai 2017 für unbestimmte Zeit geschlossen**. \\ \\ **Die Visastelle und die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul bleiben aufgrund des Bombenanschlags vom 31. Mai 2017 für unbestimmte Zeit geschlossen**. \\ \\
-**1. Neue Visumanträge** \\ +**Neuanträge zur Familienzusammenführung** können an den Botschaften in **Neu Delhi und Islamabad** gestellt werden. \\ 
-Das Auswärtige Amt trifft derzeit die erforderlichen Maßnahmen, damit **Neuanträge** zur Familienzusammenführung, Studium usw. an den Botschaften in **Neu Delhi und Islamabad** gestellt werden könnenInformationen hierzu werden so bald wie möglich auf dieser Webseite bekannt gegeben.  +Antragsteller werden entsprechend Ihrer Eintragung auf der Warteliste für Terminbuchungen über die **Vertretung in Kabul** kontaktiert. Wir bitten um Verständnis, dass die Terminvergabe aufgrund der großen Anzahl an <fc #ff0000>Terminanfragen ca9 bis 10 Monate</fc> in Anspruch nehmen kann. \\ \\ 
-Das Auswärtige Amt trifft derzeit die erforderlichen Maßnahmendamit Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium uswan den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden können. Informationen hierzu werden so bald wie möglich auf dieser Webseite bekannt gegeben. Die Registrierung in der Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. ist schon jetzt möglich. Wenn Sie sich vor Schließung der Konsularabteilung in Kabul bereits auf der **Terminliste** registriert hatten, bzw. schon einen gebuchten Termin hatten, geben Sie bei der Neuregistreirung bitte die entsprechende alte Termin-Referenz-ID an. Ihre Anfrage wird dann bevorzugt bearbeitet werden: [[https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kabulvisa|Terminbuchtung Onlineportal]] \\ +Bitte beachten Siedass die reguläre <fc #ff0000>Bearbeitungszeit</fc> für Visa zur Familienzusammenführung nach dem Termin mind.<fc #ff0000> 4-6 Monate</fc> beträgt. Es wird daher gebetenvon frühen Sachstandsanfragen abzusehen\\ 
-Bitte bedenken Sie, dass afghanische Staatsangehörige ein Visum zur Einreise in Indien, Pakistan, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Tadschikistan benötigen. Ein solches Visum zur Beantragung eines deutschen Visums in einem Drittstaat kann bei den Auslandsvertretungen der genannten Staaten beantragt werden. Nach Informationen des Auswärtigen Amts ist die Einreise in die Türkei für afghanische Staatsangehörige gegenwärtig sowohl mit einem gültigen türkischen als auch US-amerikanischen Visum möglich. Anträge für ein Schengen-Visum an den nunmehr für afghanische Staatsangehörige zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in New Delhi, Istanbul, Dubai (später auch Islamabad und Duschanbe) können nur angenommen werden, wenn sich der Antragsteller legal in diesen Ländern aufhält\\+WICHTIG: Die Eintragung in der Warteliste kann ausschließlich über den folgenden Link erfolgen. Terminbuchungen direkt bei der Botschaft Islamabad oder der Botschaft Neu Delhi werden automatisch storniert\\ 
 +Die **Terminbuchung** bzw. Registrierung in der Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. kann hier erfolgen: [[https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kabulvisa|Terminbuchtung Warteliste Kabul]] \\ \\ 
 +**Fristwahrende Anzeigen** für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können  
 +hier erfolgen:[[http://www.fap.diplo.de/|fristwahrende Anzeige]] 
  
-**Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug** zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können über die Webseite: [[https://fap.diplo.de/|https://fap.diplo.de/]] erfolgen. 
  
-**2. Bereits gestellte Visumanträge** \\+ 
 +**Bereits gestellte Visumanträge** \\
  
 Bereits an der Botschaft Kabul gestellte nationale Visumanträge (Familienzusammenführung) sollen in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin weiterbearbeitet werden. Wegen zahlreicher organisatorischer Maßnahmen, die noch umgesetzt werden müssen, bittet das Auswärtige Amt die Betroffenen um Geduld. Bereits an der Botschaft Kabul gestellte nationale Visumanträge (Familienzusammenführung) sollen in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin weiterbearbeitet werden. Wegen zahlreicher organisatorischer Maßnahmen, die noch umgesetzt werden müssen, bittet das Auswärtige Amt die Betroffenen um Geduld.
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 Die Rückgabe von Reisepässen bei vor dem 31. Mai 2017 in Kabul gestellten Visumanträgen wie auch die Rückgabe von sonstigen Originalurkunden wird vorbereitet, stellt das Auswärtige Amt angesichts der Sicherheitslage vor erhebliche logistische Herausforderungen. Die Betroffenen werden auch diesbezüglich um Geduld gebeten, sie werden benachrichtigt, sobald eine Rückgabe der Unterlagen möglich ist. In dringenden Fällen wird die Beschaffung von geeigneten Ersatz-/Reisedokumenten Ihrer Heimatstaaten empfohlen. Die Rückgabe von Reisepässen bei vor dem 31. Mai 2017 in Kabul gestellten Visumanträgen wie auch die Rückgabe von sonstigen Originalurkunden wird vorbereitet, stellt das Auswärtige Amt angesichts der Sicherheitslage vor erhebliche logistische Herausforderungen. Die Betroffenen werden auch diesbezüglich um Geduld gebeten, sie werden benachrichtigt, sobald eine Rückgabe der Unterlagen möglich ist. In dringenden Fällen wird die Beschaffung von geeigneten Ersatz-/Reisedokumenten Ihrer Heimatstaaten empfohlen.
  
-**3. Überprüfung afghanischer Urkunden** 
- 
-Die Ausstellung von Bescheinigungen sowie die Vornahme von Beglaubigungen und Beurkundungen sind an anderen Botschaften und Generalkonsulaten der Region möglich. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld direkt mit der gewünschten Vertretung in Verbindung. 
- 
-Die Überprüfung afghanischer öffentlicher Urkunden ist bis aus Weiteres nicht möglich. Die Einschätzung zur Echtheit der Urkunden ist daher durch die befassten Stellen in eigener Zuständigkeit im Rahmen des Ermessens zu treffen. 
 </WRAP> </WRAP>
  
 === Dokumente === === Dokumente ===
  
 +Stand Januar 2018: \\
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-antrag_nationales_visum_stand_april.pdf|fn_afg-antrag_nationales_visum_stand_april}}   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-antrag_nationales_visum_stand_april.pdf|fn_afg-antrag_nationales_visum_stand_april}}
   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-merkblatt-ehegattennachzug.pdf|fn_afg-merkblatt-ehegattennachzug}}   * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-merkblatt-ehegattennachzug.pdf|fn_afg-merkblatt-ehegattennachzug}}
-  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-merkblattbeglaubigungen_dd.pdf|fn_afg-merkblattbeglaubigungen_dd}}+  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-merkblatt-kindernachzug.pdf|fn_afg-merkblatt-kindernachzug}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-merkblatt-nachzug-zum-minderjhrigen-flchtling.pdf|fn_afg-merkblatt-nachzug-zum-minderjhrigen-flchtling}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-fragebogen-pruefung-afg-urkunden.pdf|fn_afg-fragebogen-pruefung-afg-urkunden}} \\ 
 +Bitte beachten Sie, dass die Namen im Pass, der Taskira und der Übersetzung der Taskira identisch sein müssen, damit eine Antragsannahme erfolgen kann. In den neuen afghanischen Pässen (Passnummern beginnen mit O0) genutzte Nachnamen müssen auch in der Taskira und der offiziellen Übersetzung mit aufgeführt sein. Ist dies noch nicht der Fall, so muss der Nachname vor Antragstellung in der Taskira entsprechend ergänzt werden. \\ \\ 
 +Merkblätter für Familiennachzug, die nicht nach dem erleichterten Verfahren ablaufen: 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-merkblatt-nachzug-sonstige-familienangehoerige.pdf|fn_afg-merkblatt-nachzug-sonstige-familienangehoerige}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_afg-merkblatt-nachweis-einfache-deutschkenntnisse.pdf|fn_afg-merkblatt-nachweis-einfache-deutschkenntnisse}}
  
  
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 === Terminvergabe === === Terminvergabe ===
-  * Terminvergabe online: \\ **Bitte oben im grauen Kasten das Vorgehen nachlesen.** \\ \\ [[https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kabulvisa|Terminbuchtung Onlineportal]] \\ \\+  * Terminvergabe online: \\ **Bitte oben im grauen Kasten das Vorgehen nachlesen.** \\ \\ [[https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kabulvisa|Terminbuchtung Warteliste Kabul]] \\ \\
 === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) ===
  
-**Bitte oben im grauen Kasten nachlesen.**  +**Bitte oben im grauen Kasten nachlesen.** \\ 
-Soweit uns bekannt, gelten die Merkblätter für den Ehegattennachzug auch bei Beantragung eines Visums in Neu-Delhi bzw. Islamabad. Sie finden das aktuelle Merkblatt oben unter "Dokumente". +Soweit uns bekannt, gelten die Merkblätter für den Familiennachzug auf der Seite in Kabul auch bei Beantragung eines Visums in Neu-Delhi bzw. Islamabad. Sie finden die aktuellen Merkblatt oben unter "Dokumente".
- +
-__allgemeine Unterlagen:__ +
- +
- +
-  * 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene {{ :caritas-hb-5:docs:fn_aeth-antrag-nationales-visum.pdf |Antragsformulare}} für Nationale Visa je Antragsteller \\ +
-  * zwei Mal die unterschriebene {{ :caritas-hb-5:docs:fn_aeth-sicherheitserklaerung-addis-abeba.pdf |Sicherheitserklärung}} \\ +
-  * Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). \\ +
-  * Ein gültiger Reisepasssowie sowie zwei Kopien der Identitätsseiten  +
-o   (Hinweis: die Vorlage eines Nationalpasses beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen/Monate, sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs  sowie zwei Kopien der Identitätsseiten) {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-emergency-travel-document.pdf|fn_aeth-emergency-travel-document}} +
-  * Nur ERI:  eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden) +
-  * Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (POR) beim UNHCR ODER Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten jeweils im Original mit zwei Kopien. **BITTE BEACHTEN** : Damit nach der Visumerteilung eine Ausreise aus Äthiopien möglich ist, müssen sich die Antragsteller legal in Äthiopien aufhalten. Nur so ist nach Abschluss des Visumverfahrens eine unverzügliche Ausreise möglich.  +
-  * Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)  +
-  * Nur ERI:  Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden) +
-  * Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)  +
-  * Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie  +
-  * Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie  +
-  * Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie  +
-  * BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie  +
-  * Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht, zweifach +
-  * Nur SOM:  zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Ausnahme von der Passpflicht  +
-  * Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)  +
- +
-__Ehegattennachzug:__ +
-  * Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien; +
-  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien <fs small>**diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen.**</fs> {{:caritas-hb-5:docs:fn_fehlende-dokumente-eri.pdf|fn_fehlende-dokumente-eri}} +
- +
-__Kindernachzug:__ +
-  * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien +
-  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien <fs small>**diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen.**</fs> {{:caritas-hb-5:docs:fn_fehlende-dokumente-eri.pdf|fn_fehlende-dokumente-eri}}+
  
-  * Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien, …)  
  
-__Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:__ 
-  * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien 
-  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien <fs small>**diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen.**</fs> {{:caritas-hb-5:docs:fn_fehlende-dokumente-eri.pdf|fn_fehlende-dokumente-eri}} \\  
-Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc. 
  
-**[[caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-aafghanistan?do=export_pdf|Download der Seite als PDF]]**+**[[caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-afghanistan?do=export_pdf|Download der Seite als PDF]]**
    
  
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-afghanistan.1500991913.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 25.07.2017 14:11
  • von Thomas Krahe